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Luftdichtheit von Gebäuden
Entsprechend der seit 2002 gültigen Energieeinsparverordnung
EnEV, müssen Gebäude so ausgeführt werden, dass die Umfassungswände einschließlich aller Fugen
dauerhaft luftundurchlässig sind. Durch diese Forderung in der EnEV sollen Wärmeverluste
verringert werden, um so nachhaltig den Energiebedarf zu senken.
Zusätzlich zur Verringerung des Heizaufwandes ist die Forderung nach der Luftdichtheit auch aus
bauphysikalischer Sicht von Bedeutung. Dringt warme, feuchte Luft aus dem Innenraum in kältere
Bereiche der Baukonstruktion ein, kann dort der in der Luft enthaltene Wasserdampf kondensieren
und sich auf den Bauteilen niederschlagen. Diese Feuchte begünstigt dann die Bildung von Schimmel
(siehe Ursachen von Schimmelbefall) und sonstigen Pilzen.
Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann es auch zu unerwünschten Zuglufterscheinungen
kommen, die die Wohnqualität einschränken.
Neben der rein theoretischen Bewertung ob ein Gebäude luftdicht ausgeführt ist, kann die
Dichtheit auch durch eine Druckdifferenzmessung einem "Blower-Door-Test" überprüft werden,
gegebenenfalls in Verbindung mit einer Thermografie.
Werden Mängel oder Schäden festgestellt, entwickeln wir für Sie nachhaltige Sanierungskonzepte.
Wir helfen auch während der Planung und entwickeln zusammen mit Ihnen die optimale
luftdichte Ausführung Ihres Gebäudes. Wir begleiten auch die notwendigen Arbeiten an Ihrem Haus vor Ort.
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