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Luftdichtheit von Gebäuden

Entsprechend der seit 2002 gültigen Energieeinsparverordnung EnEV, müssen Gebäude so ausgeführt werden, dass die Umfassungswände einschließlich aller Fugen dauerhaft luftundurchlässig sind. Durch diese Forderung in der EnEV sollen Wärmeverluste verringert werden, um so nachhaltig den Energiebedarf zu senken.
 
Zusätzlich zur Verringerung des Heizaufwandes ist die Forderung nach der Luftdichtheit auch aus bauphysikalischer Sicht von Bedeutung. Dringt warme, feuchte Luft aus dem Innenraum in kältere Bereiche der Baukonstruktion ein, kann dort der in der Luft enthaltene Wasserdampf kondensieren und sich auf den Bauteilen niederschlagen. Diese Feuchte begünstigt dann die Bildung von Schimmel (siehe Ursachen von Schimmelbefall) und sonstigen Pilzen.
 
Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann es auch zu unerwünschten Zuglufterscheinungen kommen, die die Wohnqualität einschränken.
Neben der rein theoretischen Bewertung ob ein Gebäude luftdicht ausgeführt ist, kann die Dichtheit auch durch eine Druckdifferenzmessung einem "Blower-Door-Test" überprüft werden, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Thermografie.
 
Werden Mängel oder Schäden festgestellt, entwickeln wir für Sie nachhaltige Sanierungskonzepte. Wir helfen auch während der Planung und entwickeln zusammen mit Ihnen die optimale luftdichte Ausführung Ihres Gebäudes. Wir begleiten auch die notwendigen Arbeiten an Ihrem Haus vor Ort.